11.06.2023

Stellungnahme zu Artikel im Profil vom 11.06.2023

Zum Thema des Artikels “Der neue Kronzeuge gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz” im Profil vom 11.06.2023 sind bereits in den vergangenen Monaten wiederholt Artikel veröffentlicht worden; entgegen der Darstellung liegen nach wie vor keinerlei Informationen über tatsächliche, damit in Zusammenhang stehende Ermittlungen vor.

Der ÖIF hat dazu bereits nach dem ersten Artikel im November 2022 eine Stellungnahme veröffentlicht:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221119_OTS0011/oeif-stellungnahme-zum-artikel-in-die-presse-vom-19112022

Bekannt, aber im gegenständlichen Artikel nur am Rande erwähnt, sind Ermittlungen gegen den früheren Geschäftsführer des ÖIF (2002 bis 2012). Die Vorwürfe betreffen Verkäufe von Wohnungen aus dem Eigentum des Fonds durch den früheren Geschäftsführer, die zum größten Teil in den Jahren 2006 – 2009 erfolgten. Seitens des Rechnungshofes wurde im Zuge einer Prüfung 2014 festgestellt, dass die Immobilien weit unter ihrem Wert veräußert worden waren. Der ÖIF hat sich als Geschädigter im Rahmen eines Privatbeteiligtenanschlusses in Höhe von 10,6 Mio. Euro am Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer beteiligt. Es sind in diesem Zusammenhang keinerlei Ermittlungen gegen den ÖIF oder gegenwärtig im ÖIF beschäftigte Personen bekannt. Es befinden sich keine Immobilien mehr im Eigentum des ÖIF.

Der ÖIF ist ein Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit konkreten Aufträgen, welche in einer Reihe an Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben sind (AsylG, IntG, Anerkennungs- und BewertungsG, WohnungsgemeinnützigkeitsG, Sozialhilfe-Ausführungs- bzw. MindestsicherungsG der Länder sowie die Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik). Die Anzahl der gesetzlichen Aufträge und damit der Aufgabenbereich des ÖIF sind in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund einer hohen Zahl an Flüchtlingen in Österreich stark angewachsen: Laut Integrationsgesetz (2017) ist durch den ÖIF ein Angebot an gesetzlich verpflichtenden Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Vertriebene bereitzustellen. Die Zahl der positiv beschiedenen Asylanträge lag 2016 bei rund 22.000, 2017 bei 21.000, 2018 bei 14.000 – auch 2021 und 2022 waren es wieder rund 13.000 sowie 14.000. Zusätzlich sind derzeit auch über 97.000 vertriebene Ukrainer/innen in Österreich registriert. Auch für diese Zielgruppe sind im Integrationsgesetz entsprechende Deutschkurs- und Integrationsmaßnahmen festgeschrieben. Zum Vergleich: 2011 lag die Zahl positiver Asylanträge bei nur rd. 3.500, es gab damals auch keinerlei Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen. Durch die im Laufe der Jahre immer höher werdenden Zuwanderungszahlen hat sich die Zahl der geleisteten Integrationsmaßnahmen durch den ÖIF in den letzten Jahren vervielfacht. Allein 2022 hat der ÖIF über 251.000 Beratungen an seinen Integrationszentren in ganz Österreich durchgeführt und mehr als 67.000 Deutschkursplätze bei Kursträgern zur Verfügung gestellt. An den Werte- und Orientierungskursen, die seit 2015 durchgeführt werden und die im vergangenen Jahr von einem auf drei Tage ausgeweitet wurden, haben bisher fast 100.000 Personen teilgenommen.

Der ÖIF betreibt im Sinne seines Fondszwecks laufend Informationsarbeit für seine Zielgruppen, v.a. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, ukrainische Vertriebene, Migrant/innen in Österreich, Vertreter/innen von Behörden und Organisationen und Multiplikator/innen im Integrationsbereich. Schaltungen des ÖIF werden im Sinne des Medientransparenzgesetzes stets vollumfänglich und transparent öffentlich einsehbar dargelegt. Umfangreiche Informationen zu Medienkooperationen sowie zu Beauftragungen von Umfragen hat der ÖIF im Sommer letzten Jahres bereits auf freiwilliger Basis dem entsprechenden Untersuchungsausschuss des Parlaments zur Verfügung gestellt.

Die Tätigkeiten des ÖIF unterliegen der Kontrolle eines unabhängigen Aufsichtsrats sowie Kontrollorganen wie dem Fondsprüfer in der Person eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Fondsbehörde; die finanzielle Gebarung unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofs. Sowohl Stellenbesetzungen als auch Auftragsvergaben unterliegen klaren Regelungen, die seitens des ÖIF entsprechend eingehalten werden.

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