Deutschkursförderung für Einzelpersonen

Deutschkenntnisse sind ein zentraler Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist ein zentraler Partner des Bundes sowie zahlreicher Verantwortungsträger im Bereich Integration und Migration in Österreich. Dieser übernimmt die operative Abwicklung und die Vergabe von Fördermitteln durch Projektförderungen und auch Individualförderungen mit dem Ziel, die sprachliche Integration vorrangig von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von Vertriebenen nach § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) zu fördern.

Seit 01.01.2020 stellt der ÖIF gem. § 4 IntG Deutschkurse für die Zielgruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Niveau B1 zur Verfügung. Im Rahmen dieser Kurse wird Werte- und Orientierungswissen vertiefend behandelt. Seit 2021 ist der ÖIF zentraler Ansprechpartner für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich. Es stehen Deutschkurse zur Alphabetisierung und den Sprachniveaus A1 bis max. C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS), unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Zielgruppe zur Verfügung. Der ÖIF fördert Deutschkurse auch für aus der Ukraine vertriebene Personen gemäß § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005).

Auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit können eine Förderung für einen Deutschkurs erhalten. Nach Maßgabe vorhandener Ressourcen kann der ÖIF diesbezügliche Förderungen entsprechend den Förderrichtlinien vergeben.

Die Individualförderung für Deutschkurse des ÖIF soll insbesondere eine Möglichkeit der Förderung des Spracherwerbs für die oben genannte Zielgruppe bieten, wo eine Förderung im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ nicht möglich ist.

Konkrete Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderrichtlinie Individualförderung im Downloadbereich.

Eine Auflistung der Partnerinstitute finden Sie hier

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