Elementarpädagogik
Elementare Bildungseinrichtungen (Kindergärten und –krippen) sind die erste Bildungsinstitution. Hier wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt. Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wurde zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen und hat zum Ziel, zu Chancengleichheit und einem bestmöglichen Start in die Bildungslaufbahn beizutragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verbessern und die frühe sprachliche Förderung von Kindern in Deutsch für eine erfolgreiche Schullaufbahn zu intensivieren. Im Rahmen der Vereinbarung investiert der Bund Fördergelder in die frühe sprachliche Förderung, den beitragsfreien Besuch des letzten Kindergartenjahres sowie den qualitativen Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebotes. Die Länder verpflichten sich ihrerseits unter anderem zur flächendeckenden Durchführung von Sprachstandsbeobachtungen, zur verstärkten Deutschförderung von Kindern ab 4 Jahren und zur Vermittlung von grundlegenden Werten des Zusammenlebens. Der ÖIF ist im Rahmen der aktuellen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG – wie schon in den vorangegangenen Vereinbarungen – damit beauftragt, regelmäßige Hospitationen in elementaren Bildungseinrichtungen durchzuführen und so die Umsetzung der Vereinbarung zu kontrollieren.
Weitere Informationen über die Vereinbarung gemäß Art. 15a über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 finden Sie hier