Förderung Berufsanerkennung
Sie möchten Ihre ausländischen Qualifikationen aus Bildung und Beruf in Österreich anerkennen lassen? Sie möchten einen (zahn-)ärztlichen Beruf oder den Beruf eines/r Apothekers/in ausüben und haben bei der Kammer eine Sprachprüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache abgelegt? Beim ÖIF können Sie dafür um eine finanzielle Förderung ansuchen.
Welche Kosten werden im Rahmen der Förderung rückerstattet?
Anerkennung von Qualifikationen
- Kosten für die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
- Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
- Verwaltungsabgaben
Bewertung von Qualifikationen
- Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
- Kosten für Bewertungsgutachten
Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen
- Prüfungsgebühren einer Sprachprüfung der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Apothekerkammer.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, ukrainische Vertriebene, EU-Bürger/innen, Rot-Weiß-Rot-Kartenbesitzer/innen, Drittstaatsangehörige mit langfristiger Bleibeperspektive und Österreicher/innen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Informieren Sie sich zunächst beim ÖIF, ob Sie für Ihren Anerkennungs- oder Bewertungsprozess bzw. für Ihre Sprachprüfung eine Kostenrückerstattung erhalten können. Die Berater/innen geben Ihnen auch Auskunft darüber, welche Dokumente Sie für die Förderung benötigen. Den Förderantrag können Sie in allen Integrationszentren des ÖIF in Wien, Eisenstadt, St. Pölten, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz stellen sowie an den mobilen ÖIF-Beratungsstellen in verschiedenen Gemeinden.
Nähere Informationen zu Kontaktdaten und Öffnungszeiten der österreichweiten ÖIF-Standorte finden Sie HIER.
Sie können auch online einen Förderantrag stellen. Bitte vergewissern Sie sich aber zuerst, ob Sie alle Fördervoraussetzungen gemäß der im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Förderrichtlinie erfüllen, z.B. ob Sie schon einen Anerkennungsbescheid oder ein Bewertungsgutachten bzw. ein Sprachprüfungszertifikat der Ärzte-, Zahnärzte- oder Apothekerkammer haben und ob Sie auch in die Zielgruppe dieses Förderprogrammes fallen. Den vollständig ausgefüllten und von Ihnen persönlich unterschriebenen Förderantrag senden Sie bitte an berufsanerkennung(at)integrationsfonds.at.
Sämtliche Bestimmungen zur Voraussetzung und Abwicklung der Förderung ist der Förderrichtlinie zu entnehmen, welche HIER zum Download bereit steht.