Meldestellen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz
Interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz
In Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG), BGBl. I Nr. 6/2023, steht für Mitarbeiter/innen sowie externen Personen (z.B. Auftragnehmer/innen) beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine interne Meldestelle zur Verfügung, an welche allfällige Hinweise zu (vermuteten) Missständen bzw. Rechtverstößen in folgenden Rechtsbereichen gemeldet werden können:
- Öffentliches Auftragswesen (Vergaberecht)
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Datenschutz und IT-Sicherheit)
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches
Für den ÖIF sind in seiner Tätigkeit vor allem die Rechtsbereiche Vergaberecht sowie Datenschutz & IT-Sicherheit relevant.
Hinweise an die interne Meldestelle können – wenn gewünscht auch anonym – an folgende E-Mail-Adresse gemeldet werden: hinweise(at)integrationsfonds.at.
Externe Meldestelle beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Neben der internen Meldestelle des ÖIF ist beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eine externe Meldestelle eingerichtet, weitere Informationen dazu finden sich hier.
Eine Meldung an die externe Meldestelle ist vor allem dann vorgesehen, wenn die Behandlung des Hinweises bei der internen Meldestelle nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist bzw. sich als erfolglos erwiesen hat.