Deutschkursförderung für Einzelpersonen
Deutschkenntnisse sind ein zentraler Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist ein zentraler Partner des Bundes sowie zahlreicher Verantwortungsträger im Bereich Integration und Migration in Österreich. Dieser übernimmt die operative Abwicklung und die Vergabe von Fördermitteln durch Projektförderungen und auch Individualförderungen mit dem Ziel, die sprachliche Integration vorrangig von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von Vertriebenen nach § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) zu fördern.
Seit 01.01.2020 stellt der ÖIF gem. § 4 IntG Deutschkurse für die Zielgruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Niveau B1 zur Verfügung. Im Rahmen dieser Kurse wird Werte- und Orientierungswissen vertiefend behandelt. Seit 2021 ist der ÖIF zentraler Ansprechpartner für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich. Es stehen Deutschkurse zur Alphabetisierung und den Sprachniveaus A1 bis max. C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS), unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Zielgruppe zur Verfügung. Der ÖIF fördert Deutschkurse auch für aus der Ukraine vertriebene Personen gemäß § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005).
Auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit können eine Förderung für einen Deutschkurs erhalten. Nach Maßgabe vorhandener Ressourcen kann der ÖIF diesbezügliche Förderungen entsprechend den Förderrichtlinien vergeben.
Die Individualförderung für Deutschkurse des ÖIF soll insbesondere eine Möglichkeit der Förderung des Spracherwerbs für die oben genannte Zielgruppe bieten, wo eine Förderung im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ nicht möglich ist.
Konkrete Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderrichtlinie Individualförderung im Downloadbereich.
Die ÖIF-Beratungsstellen informieren über die verschiedenen Möglichkeiten zur Sprachförderung beim ÖIF, Beratungstermine können jederzeit vereinbart werden. Für Förderanträge im Rahmen der Individualförderung sind folgende Dokumente notwendig: Nachweis über den gültigen Aufenthaltsstatus in Österreich entsprechend der Zielgruppe, gültiger Identitätsnachweis, Meldezettel, e-card (oder Ersatzdokument), Sozialhilfebescheid (nur bei Hauptwohnsitz in einem Bundesland, in welchem ein Ausführungsgesetz zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erlassen wurde) sowie ein Kostenvoranschlag für den Deutschkurs.
Der Kostenvoranschlag hat einen Vermerk bezüglich des festgestellten Sprachniveaus und bei Kursen ab dem Niveau A1 zusätzlich einen Vermerk, dass das Curriculum für die beantragte Kursmaßnahme die Inhalte der Werte- und Orientierungskurse im Sinne des § 5 IntG umfasst, zu beinhalten. Nach der Absolvierung eines Kurses auf den Niveaus A2 – C1 kann eine ÖIF Prüfung auf dem jeweiligen Niveau kostenfrei im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ absolviert werden. Für eine Förderung im Rahmen von „Startpaket Deutsch & Integration“ ist kein Kostenvoranschlag nötig.
Alle Kontaktdaten zu den ÖIF-Beratungsstellen sind hier zu finden: www.integrationsfonds.at/integrationszentren
Die Finanzierung der Deutschkurse über den ÖIF erfolgt neben eines Vergabeverfahrens mittels Individualförderung der einzelnen Kund/innen. Details dazu finden sich in der Förderrichtlinie im Downloadbereich.
Sollten Personen der Zielgruppe eine Förderung für einen Kursbesuch bei Ihrem Kursinstitut beantragen, so ist in weiterer Folge für die Abwicklung des Kostenersatzes eine Vereinbarung zwischen dem Kursinstitut und dem ÖIF erforderlich, die bei Bedarf vom ÖIF übermittelt wird. Wir stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Eine Auflistung der Partnerinstitute finden Sie hier.