Infos für Migrant/innen
Die Integrationsvereinbarung (IV) 2011 dient der Integration rechtmässig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger (d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Drittstaatsangehörige, die zwischen dem 1. Juli 2011 und 30. September 2017 einen österreichischen Aufenthaltstitel erhalten haben verpflichten sich dazu innerhalb von zwei Jahren Kenntnisse der deutschen Sprache auf A2 Niveau zu erwerben. Personen, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind und eine Verlängerung der Erfüllugnspflicht bei der jeweiligen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde erhalten haben, haben längstens bis 30. September 2020 die Möglichkeit das Modul 1 nach den Bestimmungen der IV 2011 zu erfüllen.
Was wird von Ihnen im Rahmen der IV 2011 verlangt?
Die IV 2011 besteht aus zwei Modulen: Modul 1 und Modul 2:
- Modul 1
A2-Niveau nach 2 Jahren: Nach Erhalt des Erstaufenthaltstitels in Österreich besteht eine Erfüllungspflicht von 2 Jahren, in der Sie das A2-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen müssen. Damit haben Sie das Modul 1 der IV 2011 erfüllt. Der Nachweis des A2-Niveaus ist durch einen allgemein anerkannten Sprachnachweis zu erbringen (z.B. Sprach- oder Integrationsprüfung des ÖIF auf mind. A2-Niveau).
Achtung: Bitte beachten Sie die Informationen zur Kostenrückerstattung weiter unten!
- Modul 2
Die Erfüllung des Modul 2 der Interationsvereinbarung ist nicht verpflichtend, aber insbesondere bei der Antragsstellung auf den "Daueraufenthalt EU" relevant. Das Modul 2 kann mit einer Integrationsprüfung des ÖIF auf B1 Niveau erfüllt werden.
Gibt es Möglichkeiten der Kostenrückerstattung?
- Der blaue Gutschein: Die für Sie zuständige Behörde gibt den blauen Gutschein aus.
- Deutsch-Integrationskurse: Sie haben einen Kurs bei einem zertifizierten Kursinstitut absolviert. Eine Liste der zertifizierten Kursinstitute finden Sie auf www.sprachportal.at
- 18 Monate: Sie müssen nach 18 Monaten das A2-Niveau erreichen und darüber eine Prüfung durch den ÖIF ablegen.
- Ihre Sprachkenntnisse können Sie mit folgenden ÖIF-Prüfungen nachweisen: Deutschtest für Österreich (DTÖ) oder ÖIF-Test oder Integrationsprüfung auf mindestens A2-Niveau.
Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, haben Sie Anspruch auf eine Förderung. Die Förderung umfasst maximal 300 Unterrichtsstunden bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens aber 750 Euro.
Was passiert, wenn jemand die Integrationsvereinbarung nicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen kann?
Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. schwere Krankheit) kann ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung gestellt werden.
Bereit für den ÖIF-Test bzw. den DTÖ-Test?
Ist Ihr Deutsch schon gut genug, oder brauchen Sie noch mehr Training? Mit Hilfe unserer Einstufung können Sie überprüfen, ob Sie das Format des ÖIF-Tests ausreichend beherrschen. Der Einstufungstest wird demnächst verfügbar sein.
Wichtig: Die Einstufung bedeutet nicht, dass Sie den Test automatisch bestehen!
ACHTUNG: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Prüfungstermin nur dann stattfindet, wenn sich mindestens 6 Personen angemeldet haben. Wenn sich weniger als 6 Personen zur Prüfung angemeldet haben, erhalten Sie eine schriftliche Information per Post, dass der Prüfungstermin nicht stattfindet.