AMIF 2021-2027
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Der Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU) für Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Migration und Integration sowie Rückkehr, Bekämpfung irregulärer Migration und europäische Solidarität. Dadurch soll ein Beitrag zur Steuerung der Migrationsströme, der Stärkung des gemeinsamen Asylsystems und der gemeinsamen Einwanderungspolitik mit tatsächlicher Integration von Drittstaatsangehöriger geleistet werden.
Die Programmperiode des Fonds umfasst die Jahre 2021 bis 2027. Die Mittel des AMIF werden von den EU-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung von Projekten in folgenden spezifischen Zielen verwendet:
Zuständigkeit in Österreich
Das Bundesministerium für Inneres (BMI), Abteilung V/4-Förderungen, ist Verwaltungsbehörde für den AMIF und damit verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Fonds und die Berichterstattung an die Europäische Kommission. Sämtliche Projekte im Bereich Integration, werden von der Sektion II Abteilung II/3 des Bundeskanzleramts (BKA) verantwortet. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) – Säule Förderungen und Europäische Fonds – übernimmt die Funktion als Zwischengeschaltete Stelle im Rahmen der Abwicklung des Fonds und unterstützt und begleitet beide Behörden und die Projektträger während des gesamten Ablaufs.
Aufruf und Antragsstellung
Um eine Förderung aus Mitteln des AMIF kann nur während der Aufrufphase angesucht werden. Eine Beantragung von Förderungen außerhalb der festgesetzten Fristen ist nicht möglich. Diesbezüglich relevante Informationen werden im Bereich Asyl & Rückkehr vom BMI und im Bereich Integration vom BKA auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen
Für den AMIF sind insbesondere folgende rechtliche Grundlagen maßgeblich:
- Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
- Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Innereszu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung desAsyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmensowie Nationalen Förderungen im Bereich des Fremdenwesens
- Verordnung (EU) 2021/1060 zur Festlegung gemeinsamer Bestimmungen für die Fondsverwaltung
- Verordnung (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Kontakt
Verwaltungsbehörde (BMI)
Bundesministerium für Inneres
Abteilung V/4 - Förderungen
Mag. Thomas Mühlhans
Minoritenplatz 9
1014 Wien, Postfach 100
bmi-V-4(at)bmi.gv.at
www.bmi.gv.at
Zwischengeschaltete Stelle (BKA)
Bundeskanzleramt –Sektion II: Integration, Kultusamt und Volksgruppen
Abteilung II/3 - Förderungen Integration
Mag. Jelena Ulrich
Postanschrift: Ballhausplatz 2
Besuchsanschrift: Minoritenplatz 8
1010 Wien
foerderungen.integration(at)bka.gv.at
www.bundeskanzleramt.gv.at
Zwischengeschaltete Stelle (ÖIF)
Österreichischer Integrationsfonds
Säule Förderungen und Europäische Fonds
Mag.a Carla Pirker
Belvederegasse 32
1040 Wien
ef(at)integrationsfonds.at
www.integrationsfonds.at