SOLID-Fonds 2007-2013
Das EU-Rahmenprogramm für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (SOLID FONDS) für den Zeitraum 2007 bis 2013 hat das Ziel, die EU-Staaten Migrations- und Integrationsherausforderungen zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen Asyl-, Integrations- und Rückkehrpolitik sowie integriertes Grenzmanagement.
Zur Förderung von Maßnahmen und Projekten stehen vier Fonds zur Verfügung:
- Europäischer Integrationsfonds
- Europäischer Flüchtlingsfonds
- Europäischer Rückkehrfonds
- Europäischer Außengrenzenfonds
Den Mitgliedsstaaten werden von der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 3,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, davon 628 Millionen Euro für den Europäischen Flüchtlingsfonds und 825 Millionen Euro für den Europäischen Integrationsfonds. Jeder Mitgliedsstaat erhält jährlich nach spezifischen Kriterien Mittel aus den Fonds zugewiesen, für dessen zweckentsprechende Verwendung der Mitgliedsstaat verantwortlich ist.
Behördenstruktur und Aufgaben
Das Referat III/5/a des Bundesministeriums für Inneres fungiert als Zuständige Behörde und ist somit für die Abwicklung des Europäischen Flüchtlingsfonds und des Rückkehrfonds verantwortlich. Die Abteilung VIII/3 des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres ist für den Europäischen Integrationsfonds zuständig. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) übernimmt als Beauftragte Behörde die folgenden Aufgaben:
- Information: Der ÖIF ist als Anlauf- und Servicestelle für die Information und Beratung von Projektinteressierten und Projektträgern zuständig.
- Betreuung und Verwaltung: Der ÖIF übernimmt die Bewertung der eingereichten, begleitet die Umsetzung der laufenden und übernimmt die inhaltliche und finanzielle Überprüfung der ausgewählten Projekte.
- Berichterstattung: Der ÖIF unterstützt das Bundesministerium für Inneres bei seinen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission.
Folgende Stellen im Bundesministerium für Inneres (BM.I) und im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) sind mit der Abwicklung der Fonds befasst:
- Referat III/5/a des BM.I "Förderungen Asyl und Rückkehr"; als Zuständige Behörde für den Europäischen Flüchtlingsfonds und Rückkehrfonds
- Abteilung VIII/3 des BMEIA "Förderungen Integration" als Zuständige Behörde für den Europäischen Integrationsfonds
- Referat I/7/a des BM.I "EU-Finanzierungsinstrumente"; als Bescheinigungsbehörde für alle vier Fonds
- "Prüfstelle EU Fonds"; in der Sektion IV des BM.I als Prüfbehörde für alle vier Fonds
Nähere Informationen zu den Europäischen Fonds erhalten Sie unter http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/ sowie http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/integration/projektfoerderung/europaeische-fonds.html