Projektförderung aus den EU-Fonds
Die Europäische Union (EU) stellt den Mitgliedsstaaten diverse Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, mit dem allgemeinen Ziel einen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu schaffen.
Um die Entwicklung einer gemeinsamen bzw. europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik voranzutreiben, wurde von der EU das bereits abgeschlossene EU-Rahmenprogramm für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (SOLID-Fonds 2007-2013) und als Nachfolge der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds eingerichtet. Dieser befindet sich nach Auslaufen des AMIF 2014-2020 nun in einer neuen Fondsperiode (AMIF 2021-2027). Diese Fondsmittel werden von den EU-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung von Projekten in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehr verwendet.
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), Säule Förderungen und Europäische Fonds, unterstützt das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundeskanzleramt (BKA) bei der Abwicklung der Fonds in verschiedenen Aufgabenbereichen.
Aufgabenbereiche ÖIF
- Information: Der ÖIF ist als Anlauf- und Servicestelle für die Information und Beratung von Projektinteressierten und Projektträgern zuständig.
- Betreuung und Verwaltung: Der ÖIF übernimmt die Bewertung der eingereichten Projektvorschläge, begleitet die Umsetzung der laufenden Projekte und übernimmt die inhaltliche und finanzielle Überprüfung der ausgewählten Projekte.
- Berichterstattung: Der ÖIF unterstützt bei den Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission.